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Leistungen

Niederschlagswasser

Die Gemeinden sind grundsätzlich zuständig für die Abwasserbeseitigung. Personen, bei denen das Abwasser anfällt, sind verpflichtet, dieses den Gemeinden zu überlassen. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

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Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Bearbeitungsdauer

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Hinweise

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Vertiefende Informationen

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Rechtsgrundlage

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Freigabevermerk

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