Bebauungsplan "Oberfeld III" der Gemeinde Rust

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Rust hat am 22.07.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bauungsplanes "Oberfeld III" nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung:

Der Geltungsbereich der B-Planänderung umfasst ca. 1,47 ha, liegt am südöstlichen Ortsrand von Rust, östlich des rechtskräftigen B-Plans "Heidolph-Gelände". Im Süden und Osten grenzt der B-Plan an landwirtschaftliche Flächen, im Norden an bestehende Wohnbebauung sowie im Westen an das vorhandene Gewerbegebiet.

Der Bebauungsplan "Oberfeld III" überlagert in einem Teilbereich (Tulpenweg) den B-Plan "Ellenweg III". Mit Inkrafttreten des B-Plans "Oberfeld III" wird der Teilbereich des rechtskräftigen B-Plans geändert.

Die Fläche ist in der rechtswirksamen 4. Änderung des FNPs der VVG Ettenheim als Mischbaufläche und Gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Eine Anpassung des FNPs ist dementsprechend erforderlich.

Mit der Aufstellung des B-Planes soll die Ansiedlung eines Drogeriemarktes, einer Bäckerei, einer Praxis sowie die Errichtung eines Hotels mit integrierten Seniorenwohnungen planungsrechtlich ermöglicht werden. Gleichzeitig sollen in diesem Areal Wohnungen geschaffen werden. Mit dem B-Plan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung der Nahversorgung der Bevölkerung gewährleistet werden.

(Erstellt am 24. Juli 2024)