Kommunale Wärmeplanung

Rust im Konvoi mit Herbolzheim, Kenzingen, Rheinhausen, Ringsheim und Weisweil

Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 in Baden-Württemberg zu erreichen, ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung in den Kommunen essentiell. Im Zuge der Novelle des Klimaschutzgesetzes im Herbst 2020 führte das Land Baden-Württemberg als erstes Bundesland eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung für große Kreissstädte und Stadtkreise (mehr als 20.000 Einwohner/innen) ein. Alle kleineren Städte und die Gemeinden, die auf freiwilliger Basis einen Wärmeplan erstellen wollen, erhalten Fördermitteln vom Land. Seit 1. Januar 2024 ist nun auch das Wärmeplanungsgesetz des Bundes in Kraft und verpflichtet die Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern bis spätestens 30. Juni 2028 eine Wärmeplanung zu erarbeiten.

Seit 1. August 2023 hat sich die Gemeinde Rust  im sogenannten Konvoi zusammen mit den Städten Herbolzheim und Kenzingen sowie den Gemeinden Rheinhausen, Ringsheim und Weisweil auf den Weg zur Erstellung eines gemeinsamen interkommunalen Wärmeplans gemacht. Dafür übernimmt die Stadt Herbolzheim das Projektmanagement. Die Erarbeitung eines gemeinsamen Wärmeplans verbessert unter anderem die Förderkonditionen, vergünstigt die spezifischen Kosten für die einzelne beteiligte Kommune und ermöglicht Untersuchungen von Maßnahmen über die Gemarkungsgrenzen hinaus.

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Kurz erklärt: Kommunale Wärmeplanung

Die Wärmewende erfordert zunächst eine drastische Reduzierung des Wärmebedarfs von Gebäuden. Doch es ist offensichtlich, dass auch künftig noch erhebliche Mengen Energie für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme eingesetzt werden müssen. Diese müssen nach und nach möglichst vollständig aus unterschiedlichen Quellen erneuerbarer Energien und Abwärme gedeckt werden, um den Gebäudebestand klimaneutral zu machen. Da Wärme nicht so leicht transportierbar ist wie Strom, muss dieser Transformationsprozess unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort gestaltet werden. Dabei kommt den Kommunen eine zentrale Rolle zu, die sie mit dem Prozess der Wärmeplanung erfüllen. Jede Kommune entwickelt im kommunalen Wärmeplan ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Ein solcher Plan ist immer in Prozesse eingebettet: Er dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune in puncto Wärmeversorgung zukunftsfähig zu machen. Dabei wird er auch zu einem wichtigen Werkzeug für eine nachhaltige Entwicklung der Kommune.

Quelle: Handlungsleitfaden Kommunale Wärmeplanung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft  Baden-Württemberg