Energetische Sanierung & Fördermöglichkeiten
Die Gemeinde Rust möchte mit der Gewährung der Zuschüsse die rationelle Energieverwendung und die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energiequellen fördern, um so die umweltbelastenden Emissionen zu vermindern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
Förderanträge werden bei der Gemeinde Rust, Umweltamt, Allmendweg 5, 77977 Rust schriftlich bzw. zur Niederschrift gestellt. Der Antrag muss vor Errichtung der Anlage/ dem Kauf beim Umweltamt eingegangen sein. Dem Antrag ist ein Angebot der zu fördernden Maßnahme beizulegen, damit Fördermittel hierfür reserviert werden können.
Die reservierten Mittel müssen innerhalb von sechs Monaten ab Antragsstellung abgerufen werden.
Die Bearbeitung und Vergabe der Zuschüsse erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Arbeitsunterlagen.
Für alle weiteren Infos lesen Sie bitte die Richtlinien der Gemeinde Rust zur Förderung energetischer Maßnahmen (PDF, 128 KB).