Kreistag

Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan des Landkreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Kreistag überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Verwaltung des Landkreises für deren Beseitigung.

Informationen zur Besetzung des Kreistages und der Ausschüsse sowie aktuelle Informationen zu den Sitzungen und den Beschlüssen der Gremien können Sie dem Kreistagsinformationssystem des Ortenaukreis entnehmen.