Kommunale Wärmeplanung
Rust im Konvoi mit Herbolzheim, Kenzingen, Rheinhausen, Ringsheim und Weisweil
Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 in Baden-Württemberg zu erreichen, ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung in den Kommunen essentiell. Im Zuge der Novelle des Klimaschutzgesetzes im Herbst 2020 führte das Land Baden-Württemberg als erstes Bundesland eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung für große Kreissstädte und Stadtkreise (mehr als 20.000 Einwohner/innen) ein. Alle kleineren Städte und die Gemeinden, die auf freiwilliger Basis einen Wärmeplan erstellen wollen, erhalten Fördermitteln vom Land. Seit 1. Januar 2024 ist nun auch das Wärmeplanungsgesetz des Bundes in Kraft und verpflichtet die Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern bis spätestens 30. Juni 2028 eine Wärmeplanung zu erarbeiten.
Seit 1. August 2023 hat sich die Gemeinde Rust im sogenannten Konvoi zusammen mit den Städten Herbolzheim und Kenzingen sowie den Gemeinden Rheinhausen, Ringsheim und Weisweil auf den Weg zur Erstellung eines gemeinsamen interkommunalen Wärmeplans gemacht. Dafür übernimmt die Stadt Herbolzheim das Projektmanagement. Die Erarbeitung eines gemeinsamen Wärmeplans verbessert unter anderem die Förderkonditionen, vergünstigt die spezifischen Kosten für die einzelne beteiligte Kommune und ermöglicht Untersuchungen von Maßnahmen über die Gemarkungsgrenzen hinaus.
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