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Leistungen

Zuwendung für Landschaftspflege beantragen

Landschaftspflegeförderprogramme

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Für die Pflege von Grundstücken in

  • Naturschutzgebieten
  • Landschaftsschutzgebieten
  • flächenhaften Naturdenkmalen
  • nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Biotopen
  • Natura-2000-Gebieten und für
  • Maßnahmen im Bereich der Biotopgestaltung und des Artenschutzes

können Privatpersonen, Vereine und Verbände eine Zuwendung nach der Landschaftspflegerichtlinie vom 28. Oktober 2015 bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragen.

Verfahrensablauf

Informationen gibt Ihnen die Untere Naturschutzbehörde, die Sie unter der Telefon-Nr. 0781 805-9513 oder unter der E-Mail-Adresse: umwelt@ortenaukreis.de erreichen können.

Erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag

Rechtsgrundlage

Landschaftspflegerichtlinie -LPR-