Fischerzunft 1583 Rust
Beschreibung
Die Fischerzunft Rust gibt es laut der vorhandenen ältesten Satzung seit 1588. In alten Dokumenten
wird die Fischerzunft aber schon im Jahre 1499 erwähnt. Die Fischerzunft hat in den Gewässern der
alten und blinden Elz sowie im Altrhein der Gemarkung Rust das Fischrecht. Zusätzlich hat die
Fischerzunft Rust auch das Fischrecht in den Binnengewässern der Gemarkung Kappel. Dies führt
zurück auf das Jahr 1476 was auch 1499 bekräftigt wurde. Heute gibt es keinen Hauptberuflichen
Fischer mehr in der Zunft. Alle Mitglieder der Fischerzunft können nach dem ablegen der
Fischerprüfung sowohl die Netzfischerei wie auch die Angelfischerei ausüben. Das Fischrecht wird
vom Vater auf den Sohn vererbt. Jeder männliche Nachkomme kann das Erbe des Vaters antreten.