Breitbandausbau

Glasfaserausbau in Rust nimmt wieder Fahrt auf

Am 17. April 2024 stellte sich die Deutsche Glasfaser gemeinsam mit seinem neuen Generalunternehmen, der HHR Glasfaser GmbH, im Rathaus vor.
Mit dieser Besprechung wurden die Planungen des Glasfaserausbaus in Rust wieder aufgenommen.

Die Firma HHR Glasfaser GmbH wird anstelle der ursprünglich geplanten Firma ERT Netzwerkbau den Glasfaserausbau in Rust angehen. Aktuell ist der Baustart im Juli diesen Jahres geplant.
In den letzten Wochen wurde die PoP-Station beim Friedhof in der Walter-Schießle-Straße von der Deutschen Glasfaser angeschlossen. Der im Grünstreifen gesetzte Schacht wird später die Anschlussstelle der innerörtlichen Backboneleitungen sein.
Die Backboneleitungen außerorts aus nördlicher Richtung wurden bereits im letzten Jahr hergestellt. Die Backboneleitung von Süden ist derzeit in Ausführung.
Aktuell wird der Trassenverlauf auf den innerörtlichen Straßen gemeinsam mit der Deutschen Glasfaser und der HHR Glasfaser GmbH begangen und festgelegt.

Begonnen wird mit den sogenannten Backbone-In und den Backbone-Out Leitungen, der Hauptverbindung vom Ortseingang Rust (Ettenheimer Weg) zur PoP-Station, weiter zum Ortsausgang Rust (Peter-Thumb-Straße).

Betroffen sind bei der Backbone-In Verbindung folgende Straßen: Am Mantelacker, An der Runz, Grafenhausener Straße, Ritterstraße, Ludwigstraße, Kirchstraße, Hindenburgstraße

Die Backbone-Out Leitung betrifft die Straßen: Walter-Schießle-Straße, Gärtnerstraße, Am Bühlacker, Strangenweg, Hebelstraße (z. T.), Franz-Sales-Straße (z. T.)., Draisstraße (z. T.), Keltenstraße (z. T.) und die Peter-Thumb-Straße.

Neben dem Ausbau in den Straßengrundstücken wird in den oben genannten Straßen bei Vertragsabschluss mit der Deutschen Glasfaser die Leitung bis an die Hauswand gelegt. Der Anschluss an das Gebäude mit Bohrung durch die Gebäudewand erfolgt erst im nächsten Schritt zu einem späteren Zeitpunkt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Anwesenheit der Eigentümer oder Anwohner nicht erforderlich ist, um den Ausbau auf den jeweiligen Privatgrundstücken durchzuführen.

(Erstellt am 15. Mai 2024)