Digitale Passbilder für Personalausweis und Reisepass

Neuerungen ab dem 1. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Passbehörden bei Dokumentenbeantragung nur noch Lichtbilder in digitaler Form annehmen. Hierbei gibt der Gesetzgeber vor, welche Bilder verwendet werden dürfen, die digitale biometrische Lichtbilder müssen durch zertifizierte Fotografen oder andere zertifizierte Einrichtungen über ein Cloud-basiertes System an die Behörden übermittelt oder direkt in der Behörde angefertigt werden.

Voraussichtlich ab dem 2. Mai 2025 wird das Bürgerbüro Rust ein Fototerminal zur selbstständigen Lichtbilderfassung vor Ort anbieten können. Hierbei fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 6,- Euro pro beantragten Reisepass oder Personalausweis an, wenn Sie das digitale Lichtbild in der Behörde erstellen lassen.

Mitgebrachte Lichtbilder in Papierform oder selbst angefertigte Dateien auf Speichermedien sind ab dem 01.05.2025 nicht mehr zulässig!

(Erstellt am 01. April 2025)