Personalausweis - Änderung PIN-Brief-Verfahren zum 17. Februar

Ab dem 17.02.2025 werden die PIN-Briefe nicht mehr von der Bundesdruckerei an die antragstellende Person versendet, sondern direkt bei der Antragstellung im Bürgerbüro ausgehändigt.

Bei der Abholung des Dokuments nach dem 17.02.2025 erhalten Sie ein „Ausgabebegleitschreiben“. Dieses Schreiben enthält das von der Bundesdruckerei im Produktionsprozess vergebene Sperrkennwort.

Das Bürgerbüro bittet um Beachtung.

(Erstellt am 01. April 2025)