Öffentliche Bekanntmachung über den Erlass einer Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kühläger und Oberfeld II“ 1. Änderung
Der Gemeinderat der Gemeinde Rust hat am 19.02.2024 in öffentlicher Sitzung gem. § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans „Kühläger und Oberfeld II“ 1. Änderung eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen.