Virtuelles Bauamt

Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Kraft getreten - das "Virtuelle Bauamt" kommt

Am 25. November 2023 ist die Änderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung ist, dass alle Bauvorlagen für den Bauantrag oder das Kenntnisgabeverfahren nicht mehr bei den Gemeinden, sondern direkt bei der zuständigen Baurechtsbehörde, für Rust also die Baurechtsbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis, einzureichen sind. Und dies „elektronisch in Textform“. Die optionale Übergansfrist für eine textliche Einreichung in analoger Form endet im Dezember 2024. Anträge sind jedoch ab sofort bei der Baurechtsbehörde einzureichen.

Weiterhin gibt es Neuerungen zur Nachbarbeteiligung. Diese wurde dahingehend eingeschränkt, dass Angrenzer nur dann zu benachrichtigen sind, wenn diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind. Dies empfiehlt auch die Musterbauordnung. Das bedeutet nicht, dass die Nachbarinnen und Nachbarn in ihren sie selbst betreffenden schützenswerten Rechten eingeschränkt werden, verschlankt aber das Verfahren erheblich.

(Erstellt am 28. Dezember 2023)