Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung

Bevorratungsbeschluss zur rückwirkenden Festsetzung von Gebühren

Der Gemeinderat der Gemeinde Rust hat in seiner Sitzung am 27.11.2023 einen Bevorratungsbeschluss zur Anpassung der Gebührensätze für Wasser und Abwasser rückwirkend zum 1. Januar 2024 gefasst.

Die Gebühren bei der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung werden zum 1. Januar 2024 neu kalkuliert und der Kostenentwicklung bzw. entsprechenden abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst. Es ist möglich, dass sich für den künftigen Gebührenbemessungszeitraum höhere umlagefähige Kosten ergeben und dadurch die Gebührenbelastung für die Abgabenpflichtigen steigt.

Die Fassung und Bekanntmachung dieses Beschlusses dient der Vorabinformation der Gebührenzahler, da die Berechnungen voraussichtlich erst im 2. Halbjahr 2024 abgeschlossen werden können, die Anpassung aus verwaltungsrechtlichen und – technischen Gründen aber zum 1. Januar 2024 erfolgen muss.

Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Gebührensätze sowie der entsprechenden Satzungsänderungen zu rechnen.

(Erstellt am 27. Juni 2024)